Laserrauch-Absaugung für industrielle Laserprozesse

Emissionen erfassen. Filtertechnik abstimmen. Prozesse zuverlässig begleiten.

Laserrauch, Feinstaub und gasförmige Emissionen direkt an der Entstehungsstelle erfassen

Beim Laserschneiden, -schweißen, -gravieren und -reinigen entstehen je nach Werkstoff feine Partikel und gasförmige Zersetzungsprodukte. Eine passende Laserrauch-Absaugung erfasst diese Emissionen an der Quelle und reduziert ihre Ausbreitung in den Arbeitsbereich. EVOTEC stimmt mobile und stationäre Absauglösungen auf Material, Erfassungsstelle und Betriebsdauer ab – mit geeigneter Partikelfiltration und einem gesondert bewerteten Konzept für die Gasphase.

Ihre Vorteile bei der Laserrauch-Absaugung:

Quellnahe Erfassung

Rauch, Aerosole und Partikel werden möglichst nah am Entstehungsort erfasst – für eine wirksame Reduzierung der Belastung im Arbeitsbereich.

Passende Filterstufen

Je nach Emission kombiniert das Anlagenkonzept geeignete Partikelfilter mit ergänzenden Stufen für gasförmige Bestandteile.

Prozessgerechte Auslegung

Volumenstrom, Erfassungselement, Filterfläche und Sicherheitsausstattung werden auf Werkstoff, Laserleistung und Prozess abgestimmt.

Welche Absaugung passt zu Ihrem Laser, Werkstoff und Takt? Beschreiben Sie uns Ihren Prozess – wir prüfen Erfassung, Filteraufbau und Anbindung gemeinsam mit Ihnen.

Welche Emissionen entstehen bei der Laserbearbeitung?

Laserrauch ist kein einheitlicher Stoff. Entscheidend sind Grundmaterial, Legierung, Beschichtung und Bearbeitungsparameter. Materialdaten und vorhandene Sicherheitsdatenblätter gehören deshalb an den Anfang der Auslegung.

Metalle und beschichtete Oberflächen

Beim Laserschweißen entstehen partikelförmige Emissionen mit werkstoffabhängiger Zusammensetzung. Bei hochlegierten Werkstoffen sind insbesondere mögliche Chrom- und Nickelverbindungen zu bewerten. Beschichtungen, Öle oder Rückstände müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Vertiefung: TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten.

Kunststoffe und organische Schichten

Thermische Zersetzung kann neben Partikeln unterschiedliche Gase und Dämpfe freisetzen. Die DGUV nennt beim Laserbeschriften beispielsweise Formaldehyd bei POM und Styrol bei Polystyrol. Daraus lässt sich keine allgemeine Freigabe eines Materials für die Laserbearbeitung ableiten.

Grundlage: DGUV Information 213-729.

Eine wirksame Absaugung unterstützt den Gesundheitsschutz und begrenzt Ablagerungen auf Optiken, Maschinenflächen und Werkstücken. Ob zusätzlich Brand- oder Explosionsgefahren bestehen, ist gesondert zu beurteilen. Sichtbarer Rauch oder Geruch allein sind kein verlässlicher Maßstab für die Belastung.

Wie wird Laserrauch wirksam erfasst?

Die Erfassung entscheidet vor dem Filter über die Wirksamkeit. Eine Einhausung oder Teilumhausung begrenzt die Ausbreitung. Bei offenen Prozessen muss die Erfassungsöffnung nahe an der Bearbeitungsstelle bleiben und der Bewegung folgen. Ein hochwertiger Filter kann nicht zurückhalten, was gar nicht in die Absaugung gelangt.

Diese Grundsätze beschreibt die DGUV Information 203-093 für offene, handgeführte oder handpositionierte Laser-Einrichtungen.

Maschine, Einhausung und Absaugtisch

Absauganschluss, nachströmende Luft und Bearbeitungsbereich gemeinsam betrachten. Bei wechselnden Bearbeitungspositionen muss die Erfassung auch am ungünstigsten Punkt funktionieren. Ein Absaugtisch benötigt eine zum Werkstück und Prozess passende Luftführung.

Absaugarm und mitgeführte Erfassung

Die Öffnung so positionieren, dass Emissionen nicht erst durch den Atembereich strömen. Abstand, Querströmungen und Werkstückzugang berücksichtigen. Beim handgeführten Laserreinigen ist eine mitgeführte Erfassung besonders relevant.

Welche Filtertechnik benötigt die Laserrauch-Absaugung?

Partikelfiltration und Gasbehandlung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Filteraufbau muss zur Emission, Staubmenge und Betriebsweise passen; eine möglichst lange Liste von Filterstufen ist kein Qualitätsnachweis.

Partikelfilter und HEPA

Vorfilter entlasten nachgeschaltete Feinfilter. HEPA H13/H14 beschreibt die Klassifizierung eines Schwebstofffilters; die Staubklasse M/H eines Gerätes darf daraus nicht automatisch abgeleitet werden. Entscheidend sind die ausgewiesene Geräteausführung und der Nachweis für den vorgesehenen Einsatz. H14 ist keine pauschale Pflicht für jeden Laserprozess.

Abreinigung und PreCoat

Bei kontinuierlichem Staubanfall können abreinigbare Patronenfilter zweckmäßig sein. Druckluftbedarf, Filterfläche und Entsorgung sind mitzuplanen. Bei haftenden Stäuben kann eine abgestimmte PreCoat-Ausführung den Filter schützen; sie ersetzt weder die Stoffprüfung noch den Brandschutz. Entsprechende Optionen bietet beispielsweise die Baureihe EP 2815/2822.

Gase, Dämpfe und Aktivkohle

Partikelfilter entfernen keine gasförmigen Stoffe. Aktivkohle ist nur für geeignete Stoffe und Betriebsbedingungen eine mögliche Zusatzstufe. Beladung und Wechselkonzept müssen beherrscht werden; weniger Geruch belegt keine ausreichende Gefahrstoffabscheidung. Ein Fortluftkonzept ist deshalb frühzeitig zu prüfen.

DGUV 203-093, Abschnitt Absaugung

Filterwechsel und Entsorgung

Wartungszugang, Überwachung des Filterzustands und die Handhabung des abgeschiedenen Materials gehören zur Auswahl. Filter und Sammelbehälter müssen entsprechend den Stoffeigenschaften gewechselt bzw. geleert werden. Automatische Abreinigung ersetzt keine regelmäßige Kontrolle.

Absaugung passend zum Laserprozess

Laserschneiden

Werkstoff, Schnittaufgabe und Emissionsmenge bestimmen das Konzept. Für größere Bearbeitungsflächen und mehrere Erfassungsstellen sind Luftverteilung, Leitungsnetz und Filterbelastung entscheidend.

Laserschweißen

Erfassung und Schweißprozess müssen zusammenpassen. Werkstoff und Zusatzwerkstoff gehören in die Bewertung; die Schutzgasführung darf durch das Absaugkonzept nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Mehr zur Schweiß- und Lötrauch-Absaugung.

Lasergravieren und Laserbeschriften

Auch kompakte Arbeitsplätze brauchen eine stoffgerechte Absaugung. Materialwechsel, Beschichtungen und die beim Öffnen einer Einhausung verbleibenden Emissionen in die Prozessprüfung einbeziehen.

Laserreinigen und Entschichten

Hier ist insbesondere die abgetragene Schicht zu bewerten, nicht nur das Trägermaterial. Für handgeführte Klasse-4-Anwendungen empfiehlt die DGUV FBHM-139 eine quellnahe, möglichst am Gerät mitgeführte Erfassung. Laserschutz bleibt eine eigenständige Aufgabe.

Laserbasierte additive Fertigung: Prozessraum, Pulverhandhabung und Reinigung benötigen jeweils passende Konzepte. Diese Anforderungen behandeln wir gesondert unter Absaugung in der additiven Fertigung.

Welche Angaben brauchen wir für die Auslegung?

Ein pauschaler Volumenstrom pro Laserleistung reicht nicht aus. Maßgeblich ist die benötigte Luftmenge an der Erfassungsstelle bei den tatsächlichen Druckverlusten von Schlauch, Rohrleitung, Bögen und Filtern. Der frei angegebene Maximalvolumenstrom eines Geräts ist nicht der Volumenstrom im angeschlossenen System. Grundlage: DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung.

Material und Prozess

  • Grundmaterial, Legierung, Beschichtung und bekannte Gefahrstoffe
  • Laserverfahren, Leistung, Bearbeitungsfläche und Takt
  • Staubmenge, Partikelverhalten, Feuchte und haftende Bestandteile
  • Einzelplatz oder mehrere gleichzeitig aktive Erfassungsstellen

Installation und Betrieb

  • Erfassungselement, Anschlussdurchmesser und Leitungswege
  • Erforderlicher Betriebspunkt aus Volumenstrom und Unterdruck
  • Schichtbetrieb, Druckluft, Filterwechsel und Entsorgung
  • Fortluft oder geprüfte Luftrückführung, Maschinenfreigabe und Störmeldung

Typische Fehler vermeiden: Ein zu weit entfernter Absaugarm, ungeplante zusätzliche Schlauchlängen oder eine ungeprüfte neue Beschichtung können ein zuvor passendes Konzept unwirksam machen. Änderungen am Prozess sind deshalb Anlass für eine erneute Prüfung.

Welche Erfassung passt zu Ihrem Arbeitsplatz?

Eine Skizze des Bearbeitungsbereichs, Materialangaben und die geplante Betriebsdauer helfen beim ersten Gespräch.

Sicherheit: Fortluft, Brandschutz und EX getrennt bewerten

Eine Filterklasse allein erlaubt keine Luftrückführung. Gefahrstoffe, wirksame Erfassung und die geltenden Anforderungen müssen gemeinsam bewertet werden. Für bestimmte gefährliche Stäube gelten besondere Regeln, etwa die TRGS 560. Partikelabscheidung ist kein Nachweis für die Behandlung gasförmiger Emissionen.

Bei brennbaren Stäuben sind Stoffeigenschaften, mögliche Zündquellen und das gesamte System zu betrachten. ESD-Ausstattung ersetzt keine EX-Eignung. Eine angebotene ATEX-Option ist nur im ausgewiesenen Einsatzbereich zulässig; sie ist keine Freigabe für jeden Laserprozess. Mehr zur Absaugung explosionsgefährdeter Stäube.

Die konkrete Auswahl erfolgt auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangaben. Absaugtechnik ersetzt nicht die Schutzmaßnahmen gegen Laserstrahlung.

Anwendungsbeispiel:
EVOTEC FEX 3000.1 zur Absaugung bei der Laserbearbeitung technischer Metallkomponenten

Absaugung von Laserrauch und Feinstaub bei der Bearbeitung von Gehäusen, Baugruppen und Präzisionskomponenten.

Anwendungsvisualisierung – teilweise KI-generiert

Stationäre Absauglösungen für integrierte Laserprozesse

Für dauerhaft angebundene Arbeitsplätze und größere Luftmengen kommen anpassbare Prozessabsauganlagen infrage. Die hier gezeigten, dem Anwendungsgebiet zugeordneten Baureihen sind eine Vorauswahl – konkrete Filter- und Sicherheitsausführung müssen zum Laserprozess passen. Kompakte Anlagen können auch maschinennah integriert werden.

Häufige Fragen zur Laserrauch-Absaugung (FAQ)

Braucht jede Laseranlage einen H14-Filter?

Nein. Erforderliche Abscheidung, Geräteausführung und Luftführung ergeben sich aus den Stoffen und der Gefährdungsbeurteilung. H14 bezeichnet einen Partikelfilter und löst weder die Erfassung noch die Gasbehandlung.

Nein. Rauchpartikel benötigen geeignete Partikelfilter. Eine Aktivkohlestufe kann für bestimmte gasförmige Bestandteile infrage kommen, benötigt aber eine stoffbezogene Auslegung und ein verlässliches Wechselkonzept.

Das hängt von Erfassungsgeometrie, Abstand, gleichzeitigen Absaugstellen und Leitungswiderständen ab. Benötigt wird der passende Betriebspunkt im angeschlossenen System, keine allein aus der Laserleistung abgeleitete Zahl.

Nur wenn die konkreten Stoffe und die geltenden Anforderungen dies zulassen und die erforderliche Wirksamkeit nachgewiesen ist. Bei der Auslegung werden Fortluft und mögliche Luftrückführung deshalb ausdrücklich geprüft.

Neue Legierungen, Kunststoffe oder Beschichtungen können andere Emissionen erzeugen. Vor dem Einsatz sind Erfassung, Filter, Luftführung und Sicherheitskonzept erneut auf die geänderte Aufgabe abzustimmen.

EVO-PRODUCTS

Ihr Partner für industrielle Absauglösungen

EVOTEC entwickelt Absauganlagen und Industriesauger für industrielle Anwendungen und realisiert neben seriennahen Geräten auch anwendungsspezifische Sonderlösungen. Unsere Systeme sind auf Prozesssicherheit, Langlebigkeit und individuelle Anforderungen ausgelegt. 

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Analyse der Sachlage
Abstimmungsgespräch zur Ermittlung kundenspezifischer Anforderungen
2
Konzepterstellung
Gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen sowie Ausarbeitung eines Absaugkonzepts unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur
3
Angebotserstellung
Detaillierte Angebotserstellung auf Basis der spezifischen Kundenanforderungen
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Auftragserteilung
Abschließende Projektplanung und vertragliche Fixierung
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Produktion
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6
Auslieferung, Montage &
Inbetriebnahme
Sichere Auslieferung der Anlage, Montage durch EVO-PRODUCTS-Techniker oder detaillierte Aufbauanleitung für kundenseitige Ausführung
7
Schulung, After-Sales &
Wartung
Anlagen-spezifische Schulung, optionale Wartungsverträge & Services

Welche Laserrauch-Absaugung passt zu Ihrem Prozess?

Teilen Sie uns Werkstoff und Beschichtung, Laserprozess, Betriebsdauer sowie die geplante Erfassung mit. EVOTEC unterstützt Sie bei der Auswahl von Filtertechnik, Luftleistung und Maschinenanbindung.

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Robin Buschbaum
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