Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

§ 1

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Blankenburg GmbH mit anderen Geschäftspartnern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hiergegen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit sie einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge.

§ 2

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Abmachungen sind erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung wirksam. Vertragsabschlüsse, -änderungen oder -aufhebungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung.

§ 3

Unbefriedigende Auskünfte über den Käufer, deren Vorlage dieser nicht verlangen kann, für die Zeit von oder nach Vertragsabschluss, gleich wann sie uns bekannt werden, berechtigen uns wahlweise zum Rücktritt ohne Fristsetzung oder dem Verlangen, den Kaufpreis im Voraus zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.

Annahmeverzug des Käufers berechtigt uns ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrage ohne Fristsetzung. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich auf alle noch nicht an- und abgenommenen Mengen, kann aber auf bestimmte Teile oder Mengen, deren Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt ist, beschränkt werden. Nach den gleichen Voraussetzungen können wir anstelle des Rücktritts Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder bei nicht rechtzeitiger Abnahme Ersatz der dadurch bedingten Mehraufwendungen verlangen. Im Rücktrittsfall haftet der Käufer ferner für etwaigen Minderwert und entgangenen Gewinn.

Der Verkäufer haftet ausschließlich auf Schadenersatz, sofern eine Vertragsverletzung auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

§ 4

Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und der Einigung über die Ausführungsart unter der Voraussetzung pünktlicher Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Wird vor der Ablieferung von dem Käufer in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung darüber unterbrochen und gegebenenfalls um eine für die andersartige Auslieferung erforderliche angemessen Zeit verlängert. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen können durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.

Im Übrigen ist ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Unvermögen des Verkäufers wie seiner Lieferanten zur Leistung sowie bei höherer Gewalt steht beiden Parteien lediglich ein Recht zum Rücktritt 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins zu, ohne daß dies vorher angekündigt zu werden braucht.

§ 5

Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit behalten wir uns vor, soweit der Kaufgegenstand selbst und sein Aussehen dadurch nicht grundlegend geändert wird. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte und Betriebskosten sind als annähernd zu betrachten.

§ 6

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen aus dem Geschäftsbetrieb, unser Eigentum.

Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf der Kunde deshalb weder veräußern noch verpfänden, vermieten oder verleihen. Er haftet für den Verlust und alle Schäden, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Machen wir von unserem Recht auf Rückgabe der Waren Gebrauch, so liegt ein Rücktritt vom Vertrage nur dann vor, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird. In diesem Falle sind wir berechtigt, für unsere Aufwendungen und eventuelle Wertminderung einen angemessen Betrag zu berechnen. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder durch einen Dritten sonst in irgendeiner Form in Anspruch genommen, sind wir sofort schriftlich unter Übersendung aller in den Händen des Kunden befindlicher Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen. Alle Kosten, die uns für die Abwehr des Zugriffs entstehen, hat der Kunde zu erstatten.

§ 7

Eine Beanstandung muß sofort schriftlich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, erfolgen. Sie muß in jedem Fall ans uns gerichtet sein und nicht an unsere Vertreter. Ist die Mängelrüge begründet, kann der Besteller Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz beanspruchen. Wir sind berechtigt nachzubessern oder den Minderungsanspruch durch Ersatzlieferungen abzuwenden. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wozu auch Verdienstausfall u. a. gehören, sind ausgeschlossen.

Unsere Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Unsere Mängelhaftung erlischt, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

§ 8

Erfüllungsort, insbesondere für Zahlungen, ist Remagen am Rhein. Gerichtsstand ist Koblenz. Für alle Geschäfte, auch in das Ausland, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und deutsches Recht. Die Anwendung internationaler Rechtsvorschriften sind ausgeschlossen.

§ 9

Unsere Rechnungen sind, soweit kein anderer Termin vereinbart ist, 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zahlbar, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Der Abzug des Skontos setzt die Bezahlung aller vorherigen Lieferungen an denselben Besteller voraus. Zahlungen gelten nur, wenn sie direkt an uns nach hier geleistet sind. Unser Außendienst ist zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderem Ausweis berechtigt. Gegenüber unserem Zahlungsanspruch sind Aufrechnungen, Minderung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Lieferungsverpflichtung, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Wir sind berechtigt, die Lieferzusagen von vorheriger Zahlung abhängig zu machen und Kreditzusagen jederzeit zu widerrufen.

Wechsel und Schecks werden nur kraft besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskontspesen und alle sonstigen Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wegen einer etwaigen Verpfändung oder Unterlassung der Wechselvorlage oder der Protesterhebung können gegen uns keine Rechte oder Einwendungen geltend gemacht werden.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine treten, ohne daß es einer Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Für die Verzugsdauer hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 14 % zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

§ 10

Sollten einzelne Regelungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt

Remagen, 01.01.2018